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RUPPEL + NIEHAUS

Rechtsanwälte in Hamburg


Immobilienrecht

  
Grundstücke, Häuser und Wohnungen kaufen oder verkaufen und effizient verwalten.

Ich berate Sie im Immobilienrecht in den Teilgebieten:

- Grundstückskaufverträge (Kaufverträge für Eigentumswohnungen, Einfamilien-
   und Mehrfamilienhäuser)
- Wohnungseigentumsrecht
- gewerbliches Mietrecht und Wohnraummietrecht (siehe Rechtsgebiet „Mietrecht“)
- Maklerrecht


Meine Mandanten sind:
- Private Immobilienkäufer und -verkäufer
- Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft
- Hausverwaltungen
- Vermieter/Mieter
- Wohnungsverwalter
- Wohnungseigentümer
- Makler

Verträge prüfen, Risiken klären, Lösungen entwickeln.

Da es bei Geschäften mit Häusern und Wohnungen in der Regel um höhere Summen geht und häufig Zahlungsverpflichtungen für viele Jahre oder Jahrzehnte eingegangen werden, beauftragen mich Mandanten nicht nur vor dem Kauf eines Zinshauses (Mehrfamilienhaus), sondern ebenso bei Neubauprojekten, dem Umbau einer Eigentumswohnungsanlage oder dem Erwerb eines Objekts zur Eigennutzung mit der Prüfung oder Gestaltung der entsprechenden Verträge. Eine frühzeitige Rechtsberatung ist in der Regel viel kostengünstiger als ein langwieriger, nervenaufreibender und vor allen Dingen kostenträchtiger Prozess.

Sie möchten ein Haus oder eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung kaufen?

Ich prüfe den vom Verkäufer vorgelegten Vertragsentwurf und korrigiere rechtlich unklare oder missverständliche Formulierungen, füge Ihre Wünsche in den Vertragstext ein und diskutiere mit Ihnen alternative vertragliche Lösungen.

Sie möchten ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage erwerben?
In wirtschaftlich unruhigen Zeiten kann der Kauf eines sogenannten Zinshauses eine Alternative zu anderen Anlageformen darstellen. Ich kann Ihnen die Risiken aufzeigen, die mit dem Kauf einer derartigen Immobilie verbunden sind, und biete Ihnen die rechtliche Begleitung bis zum unterschriftsreifen Kaufvertrag an, um Sie vor unnötigen Schäden zu bewahren.

Sie möchten ein Haus oder Wohnungen zur Vermietung errichten?

Natürlich unterstütze ich Sie auch bei einem Neubauvorhaben juristisch umfassend von der ersten Planung über die Finanzierung bis zur Kaufabwicklung und Objektübernahme. Dabei berate ich Sie in allen vertraglichen Angelegenheiten zwischen Verkäufer und Käufer sowie ggf. beteiligten Dritten wie Hypothekenbanken, Darlehensgebern, städtischer oder kommunaler Verwaltung, Baufirmen und Sachverständigen.


Unabhängige Beratung zu fairen Konditionen.

Ihr Vorteil: Anders als ein zur Neutralität (gegenüber beiden Kaufvertragsparteien) verpflichteter Notar oder provisionsabhängiger Makler verfolge ich ausschließlich Ihre Interessen als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie. Dazu gehört, dass ich im Zweifelsfall unter Berücksichtigung Ihrer Kaufkriterien nach Auslotung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten von einem Geschäft auch einmal abrate. Alle von mir erbrachten Beratungsleistungen dokumentiere ich schriftlich und stelle sie entsprechend dem tatsächlichen Aufwand zum vorher vereinbarten Stundensatz in Rechnung. So behalten Sie Ihr Immobilienprojekt genau im Blick und können Beratungskosten jederzeit begrenzen. Selbstverständlich vertrete ich Ihre Interessen auch im Streitfall, beispielsweise bei Schadenersatzansprüchen aufgrund eines Rücktritts vom Kaufvertrag oder zur Durchsetzung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln.

Immobilienrechtliches Fachwissen gepaart mit Marktkenntnissen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Käufer, Verkäufer, Eigentümer, Erben, Verwalter oder Makler in allen Fragen des Erwerbs und der Übertragung von Immobilien. 

Ich arbeite seit vielen Jahren mit großen Hausverwaltungen, angesehenen Hamburger Maklern und Grundstücksbewertern zusammen. Wenn es die Bedürfnisse meiner Mandanten erfordern, kann der profunde Sachverstand dieser Fachleute in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine Bewertung privater oder gewerblicher Immobilien vorgenommen werden muss, wie zum Beispiel bei einer Erbauseinandersetzung, bei der Auseinandersetzung einer BGB-Gesellschaft oder der Umwandlung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen.

Ich prüfe, berate und gestalte u. a. in folgenden immobilienrechtlichen Fragen:

- Immobilienkaufvertrag
- Vertragsgestaltung bei Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Häusern
   und Wohnungen
- Durchsetzung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen
- Schadenersatzanspruch aus einem Kaufvertrag
- Verwaltung von Mietwohnungen und Wohnungseigentum
- Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern (WEG-Gemeinschaft)
- Wohnungsmodernisierung

Ruppel + Niehaus Rechtsanwälte
Ulzburger Str. 11
22399 Hamburg
Telefon 040 - 60 222 65
E-Mail: rechtsanwaelte@ruppel-niehaus.de