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Vertragsrecht |
Grundlage für den geschäftlichen Erfolg Auf diesen Rechtsgebieten sind wir tätig: Unsere Mandanten sind: Klare und eindeutige Verträge sind für den Geschäftserfolg jedes Unternehmens von zentraler Bedeutung. Wir unterstützen unsere Mandaten bei der Auslegung bestehender Verträge oder formulieren neue Verträge, bei denen wir die wirtschaftlichen Anforderungen unserer Mandanten zu Grunde legen. Im Streitfall versuchen wir auf dem Verhandlungsweg eine Einigung mit dem Vertragspartner herbeizuführen oder setzen, sofern erforderlich, vertragliche Ansprüche gerichtlich durch. Dabei definieren wir zunächst gemeinsam mit unserem Mandanten das Verhandlungsziel und prüfen, welche rechtlichen Schritte angemessen sind, um eine tragfähige Lösung zu erreichen. Die Bearbeitung vertragsrechtlicher Fragen aus unterschiedlichen Branchen gehört zu unserem Tagesgeschäft. Unsere Erfahrung reicht dabei von der Beratung bei Investitionsentscheidungen wie dem Kauf einer Immobilie bis hin zu Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge. Viele unserer gewerblichen Mandanten beraten wir kontinuierlich in Vertragsangelegenheiten. Durch den stetigen Informationsaustausch können viele Fragen sofort geklärt werden. Verträge, die von Unternehmen oder allgemein aus beruflichen Gründen geschlossen werden, weisen häufig steuerrechtliche Aspekte auf. Aus diesem Grund kooperieren wir mit einem Steuerberater, auf dessen Expertise unsere Mandanten ggf. zurückgreifen können. Wir prüfen und beraten u. a. in folgenden vertrags-
und immobilienrechtlichen Angelegenheiten: Bei vertragsrechtlichen und in Fragen des Immobilienrechts
vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin mit Rechtsanwalt Ulrich
Niehaus.
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