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Mietrecht |
Klärung von Rechten und Pflichten für Vermieter und Mieter Auf diesen Rechtsgebieten sind wir tätig:– Wohnraummietrecht – Gewerberaummietrecht – Wohnungseigentumsrecht Unsere Mandanten sind: Das Mietrecht legt die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern fest. Vielfältige gesetzliche Regelungen, die sich zudem schnell ändern können, sowie eine bis ins Detail reichende Rechtsprechung, die nicht immer frei von Überraschungen ist, bergen Fallstricke, die man durch rechtzeitige anwaltliche Beratung umgehen kann. Der Wunsch des Gesetzgebers, ein einfacher Blick in das Gesetz führe den Mieter oder Vermieter zur Lösung seines Problems, ist leider noch nicht erreicht worden. Die Klärung mietrechtlicher Fragen im Wohnraum- und Gewerbemietrecht gehört seit vielen Jahren zu unseren Arbeitsschwerpunkten. Unsere Dienstleistungen reichen von der allgemeinen Beratung bis zur Vertragsgestaltung und umfassen mit der Geltendmachung von Mietschulden über Räumungsklagen den außergerichtlichen Schriftwechsel, die Vertretung bei Vertragsverhandlungen oder Konfliktgesprächen bis hin zur prozessualen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen sämtliche anwaltlichen Tätigkeiten. Beide Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten und vertreten Hausverwaltungen, Vermieter und Makler in allen mietrechtlichen sowie in Fragen des Erwerbs und der Übertragung von Immobilien (siehe unter Vertragsrecht). Rechtsanwalt Ulrich Niehaus hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht absolviert. Mandanten profitieren zudem von der Erfahrung unserer Kanzleimitarbeiter mit organisatorischen Abläufen in Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Wir prüfen und beraten u. a. bei den folgenden konkreten
Problemen: Bei mietrechtlichen Fragen vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin
mit Rechtsanwältin Beate Niehaus oder mit Rechtsanwalt Ulrich Niehaus.
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